Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

begleitet und berät Jugendliche und junge Erwachsene auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung in einer selbstständigen Wohnform.

Rechtliche Basis für unsere Hilfe zur Erziehung sind die §§ 27, 34, 35a, 41 und 48a SGB VIII.

Unser Team


Qualifizierte, erfahrene pädagogische Fachkräfte gestalten die Betreuung. Fortbildungen, regelmäßige Supervision und Qualitätsarbeit sichern fachliches Handeln und kollegialen Austausch. Ein psychologischer Fachdienst unterstützt das pädagogische Team. Demokratische Prinzipien und verantwortliche Mitgestaltung bestimmen unser Selbstverständnis im Team und in der Einrichtung.

Aufnahme


Im Sozialpädagogisch Betreuten Wohnen werden Jugendliche und junge Erwachsene von 17 bis 21 Jahren betreut,

  • die aus einem Heim, einer Wohngruppe oder einer Pflegefamilie kommen und sich verselbstständigen wollen und können.
  • die ihre Herkunftsfamilie verlassen, für die jedoch eine Heimunterbringung oder Wohngruppe nicht angemessen ist.
  • die bereits allein leben und sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen.

Die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt ist vorab zu klären.

Voraussetzungen


Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind bereit

  • an den Zielen der Hilfeplanung mitzuarbeiten.
  • die ausgehandelten Betreuungsverträge einzuhalten.
  • eine Schule oder Ausbildungsstelle zu besuchen.

Suchtmittelmissbrauch, Pflegebedürftigkeit und eine akute psychische Erkrankung schließen diese Betreuungsform aus.

Zielsetzung


In der Zeit des Sozialpädagogisch Betreuten Wohnens

  • wird eine eigene Wohnung eingerichtet und bezogen.
  • wird eine Schul- oder Berufsausbildung gefördert und mit Lernhilfen unterstützt.
  • wird ein kompetenter Umgang mit Geld eingeübt.
  • werden Fähigkeiten zur Alltagsbewältigung und Haushaltsführung erlernt.
  • wird zu aktiver und förderlicher Freizeitgestaltung angeregt.
  • werden Möglichkeiten und Chancen für eine stabile Lebensperspektive erarbeitet.

Handlungsrahmen


Unsere Arbeit ist von Respekt vor der Lebens- und Familiengeschichte der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestimmt.

Verständnis und Regeln geben Struktur und Sicherheit für die Persönlichkeitsentwicklung der uns anvertrauten Menschen. Jeder Jugendliche bzw. junge Erwachsene hat einen konstanten Bezugsbetreuer.

Mit den Jugendlichen wird ein Betreuungsvertrag erarbeitet, in dem die Ziele, der Betreuungsrahmen und Finanzleistungen festgelegt werden. Betreuungstermine finden regelmäßig in den Wohnungen der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen statt. Daneben können weitere Betreuungstermine für Ämterangelegenheiten, Arztbesuche oder sonstige anstehende Erledigungen erfolgen.

Gemeinsame Freizeitaktivitäten fördern die soziale Kompetenz und den Erfahrungsaustausch unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Feste Bürozeiten der BetreuerInnen ermöglichen einen persönlichen und telefonischen Kontakt.