Erziehungsbeistandschaften (EB) bzw. Betreuungshelfer (BH)

sollen den jungen Menschen „bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“ (§ 30 SGB VIII)

Rechtliche Basis für unsere Hilfe zur Erziehung sind die §§ 27, 30, 35a und 41 SGB VIII.

Unser Team


Qualifizierte, erfahrene pädagogische Fachkräfte gestalten die Betreuung. Fortbildungen, regelmäßige Supervision und Qualitätsarbeit sichern fachliches Handeln und kollegialen Austausch. Ein psychologischer Fachdienst unterstützt das pädagogische Team. Demokratische Prinzipien und verantwortliche Mitgestaltung bestimmen unser Selbstverständnis im Team und in der Einrichtung.

Aufnahme


Erziehungsbeistandschaften richten sich an

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, deren psychosoziale Entwicklung gefährdet ist.
  • das soziale Umfeld (Eltern, Schule etc.) des jeweiligen Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.

Die Kostenübernahme durch das zuständige Jugendamt ist vorab zu klären.

Zielsetzung


In der Zeit der Hilfemaßnahme

  • wird den Beteiligten Akzeptanz und Verständnis entgegengebracht.
  • wird die Verselbstständigung des/der Betroffenen gefördert, dabei handeln wir nach dem Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.
  • wird die Bewältigung der Entwicklungsaufgaben unterstützt.
  • wird bei Konflikten, Krisen und Problemen Hilfestellung gegeben.
  • wird der Lebensbezug zur Familie möglichst erhalten.
  • findet eine Klärung der Erziehungs- und Beziehungsarbeit statt.
  • werden gemeinsam die Ressourcen einzelner Familienmitglieder als auch der Gesamtfamilien erschlossen und Selbstregulierungsprozesse gestärkt.
  • wird zur Netzwerkarbeit angeregt und eine Sozialraumanbindung gefördert.

Voraussetzungen


Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie deren Familien sind

  • bereit, an den Zielen der Hilfemaßnahmen mitzuarbeiten.
  • offen für Veränderungen ihrer Erziehungs- und Beziehungsstruktur.

Handlungsrahmen


Die Erziehungsbeistandschaften sind ein flexibles Instrument aus

sozialpraktischer Beratung:
  • Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen
  • Strukturierungshilfen
  • Planen und Umsetzen von Einzelschritten zur Förderung des jungen Menschen
sozialpädagogischer Begleitung von Kindern, Coaching der Jugendlichen/jungen Erwachsenen:
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung
  • Erlernen und Einüben von gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Verhaltensweisen
  • Schul- und Lernunterstützung
  • gemeinsame Freizeit- und Sportaktivitäten
sozialpädagogischer Begleitung und Coaching der Eltern:
  • Klärung von Erziehungsfragen
  • Stärkung der Erziehungskompeten
  • Ggf. Findung einer neuen Elternrolle
und bei Bedarf systemisch-psychologischer Begleitung:
  • Klärungshilfen bei Krisen und Konflikten
  • Erarbeiten von Perspektivwechseln und Haltungsänderungen

Die Durchführung der Erziehungsbeistandschaft findet sowohl bei den Familien zu Hause als auch in den Räumen von Prisma e. V. statt.