sollen den jungen Menschen „bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.“ (§ 30 SGB VIII)
Rechtliche Basis für unsere Hilfe zur Erziehung sind die §§ 27, 30, 35a und 41 SGB VIII.